Tierbestattung - Was muß ich wissen
Darf ich mein Tier im Wald
vergraben?
Das Tier im Wald zu vergraben ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
verboten, und wird mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet!
Darf man ein
Tier im Garten vergraben?
Möchte man sich also dieses Geld sparen, und keine
Anzeige riskieren, sollte Sie sich eine legale alternative suchen. Grundsätzlich
ist es erlaubt den Tierkörper im eigenen Garten zu beerdigen. Ca. die Hälfte
aller Hinterbliebenen Tierhalter errichten eine kleine Grabstätte für Ihren
verstorbenen Liebling.
Handelt es sich um ein kleines Tier, können Sie ohne
eine Genehmigung ihr Tier auf dem eigenen Grundstück vergraben. Dabei sollten
Sie aber beachten, gehört das Grundstück zu einem Natur- oder
Wasserschutzgebiet, ist es VERBOTEN das Tier zu vergraben! Da Leichengifte sich
in Böden und Gewässer ausbreiten können. Eine zusätzliche Vorgabe ist, dass der
Ort des Tiergrabes, ca. 2 Meter von öffentlichen Straßen und Wegen entfernt
sein muss.
Eine Bestattung im Garten oder auf dem Grundstück muss man sich, wenn es sich
um ein kleines Tier handelt, nicht genehmigen lassen. Bei einem größeren Tier
braucht man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Das Amt erlaubt in
der Regel Hausbestattungen sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen
Krankheit gestorben ist.
Damit andere Tiere die Leiche nicht entdecken und
ausgraben, sollte das zu beerdigende Tier mindestens einen halben Meter vergraben
werden.
Was ist eine
Tierbestattung und was kostet eine Bestattung?
Immer mehr Tierliebhaber wünschen sich ein Grab für
ihr verstorbenes Tier. Für diesen Wünsch gibt es in Deutschland über 120 Friedhöfe
für Tiere – und es werden immer mehr.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sollten Sie
keinen Garten oder Anlage besitzen, in der Sie das Tier begraben können, Ihren
verstorbenen Wegbegleiter in eine Tierkörperbeseitigungsanlage zu bringen, oder
abholen zu lassen.
Einäscherung
im Tierkrematorium
Die wohl pietätvollste und günstigere Weise ist die
Einäscherung in einem Krematorium.